Dr. med. Claudia Rosenthal

Psychotherapeutische Praxis

Kostenträger

Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherter können Sie telefonisch einen Termin in meiner psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte und eine Überweisung von Ihrer Hausarztpraxis oder psychiatrisch-neurologischen Praxis mit. 

Oft müssen gesetzlich Versicherte monatelang auf einen Psychotherapieplatz warten, da seit vielen Jahren in unserer Region eine Unterversorgung mit Therapieplätzen besteht. 

Privat Versicherte

Bei privat und Beihilfe-Versicherten übernehmen ihre Kassen normalerweise die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Vertrag oder durch einen Anruf bei Ihrer Kasse, ob Ihre Kasse die Leistung Psychotherapie vollumfänglich oder nur eingeschränkt übernimmt. 

Die folgenden Fragen können Ihnen dabei helfen:

  • Ist im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie enthalten? Wenn ja, wie viele Therapiestunden pro Kalenderjahr?  
  • Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen, oder muss ich einen Teil selbst bezahlen?
  • Werden auch die probatorischen ersten 5 Sitzungen übernommen, oder muss ich diese selbst tragen? 
  • Welche Unterlagen sind zur Bewilligung der Therapie nötig? Zum Beispiel ein Antrag von meiner Psychotherapeutin oder spezielle Formulare?

Selbstzahler

Möchten Sie die Therapie selbst bezahlen, legen wir vor Behandlungsbeginn gemeinsam die Rahmenbedingungen fest und schließen einen schriftlichen Vertrag über die Therapie ab. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


© 2024 Claudia Rosenthal